Wir stellen die Gutzkow Gesamtausgabe zur Zeit auf neue technische Beine. Es kann an einzelnen Stellen noch zu kleinen Problemen kommen.

Das geistige Eigenthum#

Metadaten#

Herausgeber
  1. Christine Haug
  2. Ute Schneider
Fassung
1.0
Letzte Bearbeitung
07.2020

Text#

576 Das geistige Eigenthum.#

In Nr. 21 dieser „Unterhaltungen“ richteten wir an den Bundestag ein „harmloses Anliegen“, die Verbesserung der Bestimmungen betreffend, die bei uns in noch sehr beschränktem Maße das geistige Eigenthum schützen. Von Preußen hört man, daß die Ausdehnung der Rechte der dramatischen Autoren auch auf ihre bereits im Druck vorliegenden Werke und die Sicherstellung derselben gegen unbefugte Bühnendarstellung daselbst im Werke sein soll. Auch von Oestreich erfahren wir, daß die kaiserliche Regierung in verwichenem Januar das daselbst im Jahre 1846 gegebene Gesetz gegen Beeinträchtigungen des geistigen Eigenthums der Handelskammer zur neuen Begutachtung übergeben hat. Die Handelskammer wählte zur nähern Meinungsabgabe betheiligter Sachverständiger die Musiker Vesque von Püttlingen und Dessauer, die Maler Einsle und Amerling, den Bildhauer Gasser und die Schriftsteller Frankl und Eduard von Bauernfeld. Diese Commission hat sich ihrer Aufgabe mit Eifer unterzogen und in besonders dankenswerther Weise darauf angetragen, daß sich Oestreich in dieser Angelegenheit mit der allgemeinen deutschen Preßgesetzgebung in Verbindung und in ein möglichstes Einvernehmen stellen möge.

Wie rasch Frankreich in dergleichen Dingen den Künstlern und Autoren entgegenkommt, beweist die letzte Erhöhung des Eigenthumsrechts nach dem Tode eines Künstlers oder Autors von 20 auf 30 Jahre. Scribe machte einen Besuch in den Tuilerien und sein Anliegen war bewilligt. Daß die Tantième in Deutschland erst in Wien, Berlin und München eingeführt ist und in Dresden, Stuttgart, Hannover an eine Nachfolge kaum gedacht wird, ist für die Auffassung solcher Fragen in Deutschland charakteristisch genug.

Apparat#

Bearbeitung: Christine Haug, München; Ute Schneider, Mainz#

1. Textüberlieferung#

1.1. Handschriften#
1.1.1. Übersicht#

Es sind keine handschriftlichen Überlieferungsträger bekannt.

1.2. Drucke#
J. [Anon.:] Das geistige Eigenthum. In: Unterhaltungen am häuslichen Herd. Leipzig. Bd. 1, Nr. 36, [3. Juni] 1853, S. 576. (Rasch 3.53.06.03.3)

2. Textdarbietung#

2.1. Edierter Text#

J. Der Text folgt in Orthographie und Interpunktion unverändert dem Erstdruck. Textsperrungen werden übernommen. Silbentrennstriche (=) werden durch - wiedergegeben. Die Seitenzählung wird mit Klammern [ ] an den betreffenden Stellen in den Text eingefügt.

Die Liste der Texteingriffe nennt die von den Herausgebern berichtigten Druckfehler sowie die Emendationen. Fehlende oder überzählige Spatien im Erstdruck wurden stillschweigend korrigiert.

Die Seiten-/Zeilenangaben im Apparat beziehen sich auf die Druckausgabe des Beitrags im Band: Schriften zum Buchhandel und zur literarischen Praxis. Hg. von Christine Haug u. Ute Schneider. Münster: Oktober Verlag, 2013. (= Gutzkows Werke und Briefe. Abt. IV: Schriften zur Literatur und zum Theater, Bd. 7.)

3. Quellen, Folien, Anspielungshorizonte, Bezugstexte#

3.1. Bezugstext#

[Anon.:] Ein harmloses Anliegen an den Deutschen Bundestag. In: Unterhaltungen am häuslichen Herd. Leipzig. Bd. 1, Nr. 21, [18. Februar] 1853, S. 336. (Rasch 3.53.02.18.4)

Kommentar#

Der wissenschaftliche Apparat wird hier zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.