Herr Waldeck und das geheime Obertribunal#

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Herausgeber
  1. Wolfgang Rasch
Fassung
1.0
Letzte Bearbeitung
17.02.2025
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2157 Herr Waldeck und das geheime Obertribunal.#

Die neure preußische Geschichte ist reich an Actenstücken, deren ein Volk, das der Freiheit würdig sein will, sich zu schämen hat. Von des Herrn von Rochow Erlaß an den „beschränkten Unterthanenverstand“ der Elbinger bis zu den neuesten Adressen der reactionären Vereine und Danksagungen städtischer Körperschaften reiht sich eine ununterbrochene Folge von Kundgebungen eines angeboren scheinenden Knechtsinnes, der mit den Thatsachen, die in Preußen jetzt als öffentliche gelten sollen, im offensten Widerspruche steht. Ein Volk, vor dem man so schmeicheln, so danken, so sich verwahren darf, wie es täglich in den preußischen Zeitungen zu lesen, zeigt sich in der ersten Kindheit seines politischen Lebens und kann allerdings die Freiheit nicht anders als octroyirt d. h. zu Weihnachten geschenkt erhalten.

Auch das durch eine öffentliche Zuschrift seines Chefs kundgegebene Benehmen des höchsten Gerichtshofes im Lande gegen eines 2158 einer Mitglieder ist ein denkwürdiges Beispiel jenes öffentlichen Geistes, nach welchem künftige Geschichtschreiber die vormärzliche Periode dieses Landes beurtheilen können. Ein College will sich wieder nach langer Unterbrechung auf den Sessel seiner gewohnten Berufsthätigkeit niederlassen. Er kommt aus einem anstrengenden Kampfe, zu dem ihn nicht eignes Gelüst, sondern der Ruf seiner Mitbürger aufgefordert hatte. Er kommt erschöpft, ermüdet, bestäubt von seinen Bemühungen, auf der großen Landstraße des Lebens die Wahrheit zu verfechten, die ihm als die einzige aufgegangen. Er mochte in den Augen Andersdenkender geirrt haben, aber diese, wenn sie seine Collegen waren, mußten fühlen, daß sie ihrerseits in dieser Zeit nur die bequeme Mühe des Zuschauens gehabt hatten und ohne Versuchung und Anfechtung ihres innersten Menschen geblieben waren. Sie hatten mindestens den Ernst, die Mühe, die Aufgabe des Mannes zu ehren, der zu ihnen zurückkehrte. Sie konnten ihn schweigend empfangen, sie konnten die streitigen Punkte, die ihre Meinung von der seinigen trennten, mit Stillschweigen übergehen und ihn das sein lassen, was er war ohne sie und was er bleibt trotz ihrer. Priester, in diesem Falle sogar Hohepriester des Rechts, sollten sich für viel zu sehr geweiht halten, als daß durch irgend ein Vorkommniß ihr eigentlicher Werth verloren gehen könnte, wie in der katholischen Kirche selbst der Geistliche, der ein Verbrechen beging, erst förmlich entweiht werden muß, ehe er irgend etwas von seiner priesterlichen Kraft und Würde verliert.

Aber was Verbrechen! Was Entweihung! Diese Collegen denken so gering von ihrer eignen Würde, daß sie diese im Andern beleidigen. Sie fühlen nicht, wie sehr sie sich jenes Glanzes entkleiden, der sie bisher wie ein undurchdringlicher Strahlenschleier umfloß. Sie nehmen Partei! Sie kümmern sich um das Ziel einer parlamentarischen Strömung, die sie an der Quelle nicht kennen lernten und deren Lauterkeit zu prüfen sie zur Stunde noch nicht aufgefordert worden sind. Sie verrathen der geängstigten und zweifelnden Nation, daß sie, die Areopagiten eines obersten Gerichtshofes, sie, die Beisitzer der letzten Zufluchtsstätte Recht suchender Kränkungen, sich in die Strudel des Tages werfen, Meinungen haben statt Erkenntnisse, Zeitungen lesen statt Gesetzbücher, Partei nehmen für die Machthaber statt die Stimme der Unterdrückten zu hören. Es ist unwiderleglich, daß dies Benehmen des Obertribunals gegen eines seiner Mitglieder das Vertrauen auf die Selbstständigkeit und Unparteilichkeit des preußischen Richterstandes aufs Tiefste erschüttert, abgesehen davon, daß man in ihm einen Mangel an Urbanität und weltmännischer Conduite erkennen muß, den man in ähnlichem Falle z. B. in Frankreich niemals angetroffen haben würde, selbst in den schlechtesten Zeiten nicht, als ein Villèle und Polignac regierten.

Mit dem Einspruch eines Oberlandesgerichts gegen Herrn von Kirchmann hat es eine gleiche Bewandtniß. Wie können diese Herren in Ratibor sich ein Urtheil über die Eventualitäten eines parlamentarischen Lebens erlauben, dessen Bedingungen und innere Vorkommnisse sie nicht kennen! Selbst in Ratibor sollte man doch wissen, daß die Politik, die auf der Oberfläche der Zeitungen so in die Studierstuben zuschwimmt, nur der obere, von der Welle rasch fortgetriebene Schaum der Ufer- und Klippenbrandung ist. Mögen diese Herren nach Sanssouci gehen und sich überzeugen, daß über die Gestaltung Deutschlands, Polens, Italiens dort in Möglichkeiten und Combinationen gesprochen wird, von denen sich die Jurisprudenz von Ratibor noch nichts hat träumen lassen. Daß Herr Bassermann solche Möglichkeiten des 9. November, wie sie ihm confidentiell und gesprächsweise auf einem Privatzimmer in Berlin mitgetheilt wurden, im Frankfurter Parlamente offen ausplauderte und Namen nannte, beweist nur das taktlose Ungeschick eines Mannes, der in den kleinen Verhältnissen des badischen Staates Fraubaserei für Politik zu halten lernte, nicht im Geringsten aber etwas Bedenkliches für einen Politiker, der sich auf dem Terrain der Thatsachen bewegte. Noble Männer, Männer von Takt und jener freien Ehrenhaftigkeit, die Ihr Alle besaßet, als Ihr noch Auscultatoren und Referendarien waret, würden Herrn v. Kirchmann bedauert haben, daß seine vom kritischen Augenblick bedingte und gedrängte Darstellung leicht möglicher Eventualitäten an einen so taktlosen politischen Stümper gerathen mußte. Daß Ihr nun auf eine solche Perfidie hin oder wenn man will, eine solche sentimentale Albernheit Herrn v. Kirchmann desavouirt, beweist nur, wie sehr Ihr von den noblen Auffassungen Eurer Jugend zurückgekommen seid und Euch mit traurigster Servilität unterm Kreuz des Staatsdienstes krümmen gelernt habt.

Es hat aber Wahrscheinlichkeit für sich, daß es mit Euern Adressen so gegangen ist, wie vor einigen Jahren mit der Berliner Academie der Wissenschaften, als diese hochgelahrte Körperschaft dem Mitglied v. Raumer ein öffentliches Dementi gab. Ein Mitunterzeichner des damals erlassenen Briefes an den König, den Herr v. Raumer beleidigt haben sollte – sein späteres und jetziges Verhalten ist sehr reuevoll – ein Mitunterzeichner erklärte in diesem März, ein solcher Brief hätte damals sich von selbst verstanden, er wäre eine bloße formelle, innerhalb der Monarchie von dieser selbst principiell vorausgesetzte Schicklichkeit gewesen und man hätte unterzeichnet, ohne den Brief gelesen zu haben! Diese für die Zeit des Militärstaates und des Absolutismus sich von selbst verstehende Niedrigkeit der Gesinnung sollte aber doch in einer constitutionellen Regierungsform aufhören. Es sollte nicht mehr möglich sein, daß man solche Adressen von obenher zugesandt erhält und sie aus Furcht und Sorge für das leibliche Wohl unterschreibt.

Preußens Geschick scheint durch die deutsche Frage in eine neue große Phase einzutreten. Glaubt aber nicht, daß der tiefe Riß des Mißtrauens, den die Hegemonie der preußischen Krone im deutschen Volke hervorrufen dürfte, je ausgefüllt werden wird, so lange diese Kundgebungen des altpreußischen Knechtssinnes fortfahren. Von der Agitation für die Republik bis zu solchem Rückfall in den alten „beschränkten Unterthanenverstand“ giebt es soviel Mittelstufen für eine vernünftig gehaltene Meinungsäußerung, die Männern ziemt, daß Preußen wohl auf der Hut sein möge, sich auch wegen seiner innern Vorzüge das zu erwerben, was ihm wegen seiner äußern jetzt vielleicht ein günstiger Zufall schenkt. Denn nicht diejenige Hegemonie wird lebensfähig sein, die nur das preußische Martialgesetz über Deutschland ausbreiten wird, sondern die, welche sich geistig und innerlich frei geworden dem Geiste und der Freiheit des übrigen Deutschland assimiliren kann. Die Herren v. Gagern mögen in ihrer Frankfurter Schmiede Preußen und Deutschland zusammenschweißen, die Fürsten sich in diesem eisernen Ringe der Einigung vorläufig sichrer fühlen, das deutsche Volk ist für dieses furchtbar gewagte Experiment nur dann zu gewinnen, wenn ihm dasjenige Preußen die Hand reicht, das am 9. November durch passiven Widerstand nicht einen Beweis, wie König Friedrich Wilhelm den Breslauern sagte, von Feigheit, sondern von einer wahrhaft königlichen Tugend, der Selbstbeherrschung, gab. Durch die Wahlen wird das Land sprechen. Kanonen sind die Waffen der Könige. Wahlen sind die friedlicheren Waffen der Völker.

Apparat#

Bearbeitung: Wolfgang Rasch, Berlin#

1. Textüberlieferung #

1.1. Handschriften#
1.1.1. Übersicht#

Es sind keine handschriftlichen Überlieferungsträger bekannt.

1.2. Drucke#
J Karl Gutzkow: Herr Waldeck und das geheime Obertribunal. In: Dresdner Journal und Anzeiger. Dresden. Nr. 268, 24. Dezember 1848, S. 2157-2158. (Rasch 3.48.12.24N)

2. Textdarbietung#

2.1. Edierter Text#

J. Der Text folgt in Orthographie und Interpunktion unverändert dem Erstdruck. Textsperrungen werden übernommen. Silbentrennstriche (=) werden durch - wiedergegeben. Die Seitenzählung wird mit Klammern [ ] an den betreffenden Stellen in den Text eingefügt.

Die Liste der Texteingriffe nennt die von dem Herausgeber berichtigten Druckfehler sowie die Emendationen. Fehlende oder überzählige Spatien im Erstdruck wurden stillschweigend korrigiert.

2.1.1. Texteingriffe#

Es wurden keine Texteingriffe vorgenommen.

Kommentar#

Der wissenschaftliche Apparat wird hier zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.