Internationales Autor- und Verlagsrecht.#

Metadaten#

Herausgeber
  1. Christine Haug
  2. Ute Schneider
Fassung
1.0
Letzte Bearbeitung
07.2020

Text#

557 Internationales Autor- und Verlagsrecht.#

Bei neuerschienenen Büchern liest man jetzt oft auf der Rückseite des Titels die Bemerkung: „Uebersetzungsrecht in fremde Sprachen bleibt vorbehalten.“

Dieselbe Verwahrung findet sich seit einigen Jahren auch bei neuerscheinenden französischen und englischen Werken.

Anlaß dieser Bemerkung ist eine Zusicherung des Autor- oder Verlagsrechts, die jetzt auch auf fremdem Boden gewährt bleiben. Wer die Deposition seines Vorbehaltesin London, Paris, Leipzig oder Berlin an rechter Stelle vor den Behörden vollzogen hat, darf innerhalb eines gewissen Zeitraums voraussetzen, daß z. B. in Leipzig kein Nachdruck des französischen Urtextes und keine Uebersetzung ohne Genehmigung des englischen oder französischen Verfassers stattfindet.

Diese sogenannten „internationalen“ Verträge sind auf Kündigung geschlossen. Wir hören, daß man von mehren Seiten bemüht ist, die Erneuerung derselben je eher je lieber zu hintertreiben. Der sächsische Vertrag mit Frankreich erlischt im nächsten Jahre; es soll zweifelhaft sein, ob er erneuert wird.

Es sollte uns leid thun, wenn wir nach einem Schritte vorwärts auf der Bahn der Anerkennung des geistigen Eigenthums wieder einen zurückthäten. Wir befinden uns im Interesse der deutschen Literatur, im Interesse der nothwendigen Einschränkung unserer gedankenlos den Markt überschwemmenden buchhändlerischen Hyperproduction im vollkommensten Gegensatz zu den Stimmen, die z. B. der sächsischen Regierung eine Aufhebung dieser Verträge angerathen haben, selbst wenn, was allerdings wünschenswerth, ja unerläßlich nothwendig ist, die übrigen deutschen Regierungen nicht dem Beispiele Sachsens und Preußens folgen sollten.

Man hat gesagt, ein Schutz des Autors über das Gebiet seiner Sprache hinaus wäre unnatürlich. Aber diese Behauptung widerspricht einem Jahrhundert, dessen Morgenröthe mit dem Begriff der „Weltliteratur“ anbrach. Was konnte Goethe unter diesem Ausdruck anders verstanden haben als die gemeinschaftliche Arbeit und Concurrenz der gesammten europäischen Geistesfamilie zu einem einigen großen Ziele der Schönheit und Wahrheit! Goethe erlebte nicht einmal mehr die überraschenden Bedingungen, die diesen Familienverkehr der europäischen Geister erleichterten, ja die Bedingungen, die aus diesem Familienverkehr auch wieder neue Erfahrungen und neue Schwierigkeiten für das schaffende Talent schufen. Die Eisenbahnen und der elektrische Draht haben die geistige Arbeit der Welt in dem Grade zu einer gemeinschaftlichen gemacht, daß die Concurrenz jetzt eine allgemeine ist. Auf eine noch vereinzelte Erscheinung wie Lord Byron, die Goethe auf den Begriff der Weltliteratur ebenso brachte wie die Einführung seines „Faust“ in die innern Entwickelungen der fremden Literaturen, sind so viel allumfassende, von Paris und London bis Petersburg und Neapel die Welt im Nu ergreifende und gleichzeitig berührende Erscheinungen auf allen Gebieten der Kunst und Wissenschaft gefolgt, daß in der That innerhalb der geistigen Republik nur noch eine einzige Sprache gesprochen wird. Ob französisch, deutsch, englisch, die Wirkung des geistigen Inhalts reicht nicht erst wie sonst nach Jahren, sondern unmittelbar nach Erscheinen eines Buches über die Grenzen der Länder hinaus. Puschkin, Mickiewicz, Gogol dichteten für Rußland und Polen, aber Frankreich hörte von den beiden letzten den Widerhall ihrer Leistungen fast noch früher als die Heimat; Proudhon’s Werke elektrisirten die sociale Wissenschaft sofort in ganz Europa nach ihrem Erscheinen; Dichter, Philosophen, Politiker, Forscher, namentlich auf dem experimentalen Gebiete, gehören im Offenbaren ihres Genius sofort der ganzen europäischen Gesellschaft an. Humboldt’s und Barth’s Werke erschienen gleichzeitig in verschiedenen Sprachen. Das neue Riesenwerk der Brüder Schlagintweit in neun Bänden wird in englischer Sprache in Leipzig gedruckt. Einem solchen Vorwärtsstreben nach dem Ziel der Verbrüderung aller Völker, einem Ziel, das hohen Genuß, aber auch erhöhtere Aufforderung zur Anstrengung gebracht, ein Hemmniß setzen, heißt das absondernde, sich in den lächerlichen alten Trachten gefallende „Nationalitätsprincip“ auch in die Literatur einführen.

Wer verlangt denn die Aufhebung der internationalen Verträge? Etwa der deutsche Autor? Gewiß wird dieser, wenn man zuerst ihn fragen wollte, erwidern: „Wir setzen zwar auf die Rückseite des Titels unserer Werke die Verwahrung gegen Nachdruck oder Uebersetzung, aber die Ehre der an uns von London oder Paris kommenden Anfrage: „Was verlangst du, wenn man bei uns eine Uebersetzung veranstaltet?“ wird allerdings nur wenigen zu Theil. Dennoch schon um dieser wenigen willen ist diese Vereinbarung zu schützen; sie ist vollends zu schützen, weil sie die Concurrenz unserer Literatur mit den fremdländischen Literaturen in ihre natürlichen Grenzen bannt!“

Wir könnten eine Reihe der bedeutendsten Namen 558 sowol auf poetischem wie wissenschaftlichem Gebiete anführen, die bereits durch jene Verträge die pecuniären Resultate ihrer oft mühsam und unter Entbehrung arbeitenden Feder gesteigert haben; wir verweisen auf den Eifer, mit dem man sich in England die Erzeugnisse unserer poetischen Literatur aneignet; wissenschaftliche Werke wie die von Ranke, Liebig, Bunsen u. a., sind in London und Paris mit derselben Vergünstigung als „autorisirte“ Ausgaben erschienen wie die Werke Macaulay’s und Carlyle’s bei uns. Auf dem Gebiete der Experimentalwissenschaften ist die Ausstattung durch Erläuterungen, ja selbst das erste Gewinnen der dargestellten Resultate oft so kostspielig, daß Autor und Verleger bedacht sein müssen, sich einen Markt dafür in ganz Europa zu sichern. Früher half man sich durch Mitengagement einer ausländischen Firma als Schutzes gegen Nachdruck – das Verhältniß blieb immer ein persönliches und litt unter den Bedingungen, welche die Willkür stellen konnte; auch war noch nicht dabei die Uebersetzung geschützt. Jetzt kann Vieweg in Braunschweig für eins seiner mit großen Kosten hergestellten illustrirten Werke unserer Wöhler, Bunsen, Liebig, Stöckhardt u. s. w. diesen Autoren auch in Frankreich und England den Ertrag ihrer angestrengten Studien und ihres durch die Concurrenz mit dem Ausland unter vermehrten Schwierigkeiten arbeitenden Genius sichern.

Wer sind die Eiferer für die Aufhebung des nationalen Schutzes? Doch wol nur gewisse Buchhändler, denen jenes Gesetz eine störende Behinderung ihres Lebens- und Geschäftsgrundsatzes ist: „Der Buchhandel ist Selbstzweck!“ Jene Buchhändler, die kürzlich auf der leipziger Messe in öffentlicher Börsensitzung sagen konnten: „Sie werden doch einräumen, daß die meisten von uns am wenigsten von den Leistungen der Autoren leben!“ Diesen Verlegern ist die Druckmaschine als solche der Regulator ihrer Bestrebungen; nach ihnen kam Gutenberg auf die Welt und dann erst sprach Gott: Es werde Licht!

Wo wir hinsehen in Deutschland, leiden wir (auch eine Folge unserer Kleinstaaterei) an einem Uebermaß von Buchfabrikation. Dem kleinsten Orte verschlägt es nichts, mit wenig Geld, hinlänglicher Druckerschwärze, Papier und den rosenrothsten Illusionen Bücher über Bücher in die Welt zu setzen. Je weniger dabei ein Autor benöthigt ist, desto besser. Die Uebersetzungsfabrikation, der Nachdruck fremdländischer Originalien war eine Lieblingsbeschäftigung dieser gedankenlosen Ueberführung des literarischen Marktes. Keine literarische Idee taucht bei uns auf, die nicht sofort ihre fünf- und sechsfache Nachahmung fände. Der Gedanke: Dies neue Journal, dies Reisehandbuch, dies Unterhaltungsmagazin, dies Nachschlagewörterbuch ernährt deinen Collegen in Leipzig, Stuttgart, Berlin, laß’ ihm die Früchte seines Fleißes oder seines Glücks –! existirt innerhalb der Buchhändlerwelt in dem Grade nicht, daß auf jede gut einschlagende neue Idee im Gegentheil ein halbes Dutzend Nachahmungen und Gegenoperationen erscheint. Wir haben uns durch dies System zu einer Höhe von Papierverbrauch hinaufgeschwindelt, daß wir positiv z. B. mehr belletristische, ja auch fachwissenschaftliche und gar erst politische Zeitungen besitzen, als von den vorhandenen producirenden Kräften zweckmäßig gefüllt werden können. Diesem wildnaturalistischen System, das zuweilen in wahrhaftes Freibeuterthum ausartet, war es freilich der peinlichste Gedanke, daß z. B. ein neuer Roman von Dickens erscheinen kann und ein Verleger in Leipzig sich das alleinige Recht des Nachdrucks oder der Uebersetzung auf deutschem Boden erwirbt; diese Herren sind untröstlich, daß nicht sofort ein Dutzend Uebersetzungsfedern in allen Gegenden Deutschlands darüber herfallen und durch die dann naturgemäß eintretende Concurrenz diese Art Literatur auf Bändchen à 2 Neugroschen, gefährlich genug für die concurrirende deutsche Literatur, herunterbringen können. Ebenso müssen ihre Nachdruckspressen ruhen, wenn sie sehen, daß sich B. Tauchnitz für seine bekannte Collection die englischen Verlagsrechte erwirbt und dadurch möglich macht, daß die fremden Werke nur für ihn existiren.

Die Einrede, daß die Fremden uns viel weniger von den Vortheilen dieses Vertrags zufließen lassen, als sie nunmehr der Vortheile bei uns genießen, will bei einiger Selbsterkenntniß nichts bedeuten. Die Berechtigung derselben ist auch nur eine vorläufige; die Achtung vor unserer Literatur nimmt im Ausland zu. Man frage nur diejenigen deutschen Autoren, die bisjetzt vom internationalen Verlagsrecht Vortheile zogen, ob sie dieselben künftig entbehren möchten. Ebenso wenig will es etwas sagen, wenn man erwidert: „Longfellow sichert sich sein Autorrecht in Deutschland und erhält dafür einen – schlechten Uebersetzer, während ihm die freigegebene Concurrenz einen vorzüglichen zuführen könnte!“ Es wird dem Ruhme Longfellow’s wenig schaden, wenn ein ausgezeichneter Uebersetzer erst in einigen Jahren, nachdem sein Autorrecht erloschen, an seine Werke kommt; Byron wurde jahrelang in Adrian’s höchst mittelmäßiger Uebersetzung gelesen, ehe sich Gustav Pfizer und Adolf Böttger an ihn machten; ebenso wird auch wol Ranke schon von selbst dafür Sorge tragen, daß sein erster englischer Uebersetzer kein gewöhnlicher Miethling ist.

Wir ersuchen die Regierungen, die hier zu entscheiden haben, bei Erneuerung dieser Verträge, die allerdings dann auch auf das ganze Deutschland ausgedehnt werden müssen, nur die Literatur, nicht den Buchhandel im Auge zu behalten. Der „Buchhandel als Selbstzweck“ ist ein so frivoler Begriff, daß an ihm das ganze geistige Leben Deutschlands krank ist; diese Devise hat die Preßindustrie in hundertfacher Verzweigung geschaffen und die Literatur – wenn nicht noch Höheres, vielleicht die Wahrheit! – zur Magd gemacht, wo sie 559 Herrin sein sollte. Wie oft verlauteten schon die Klagen über den geringen Bildungsgrad der Männer, die sich bei uns in ihrer Eigenschaft als Verleger zu Vormündern und Verwaltern des geistigen Eigenthums unserer Nation aufwerfen! Man hat Vorschläge gemacht, die Concession zum Bücherverlegen sollte an Prüfungen gebunden sein. Die Buchhändler ersten Ranges, meist Männer von Bildung und hoher Einsicht, sind so oft zu Opfern des rohen Naturalismus geworden, der auf diesem Verkehrsgebiete herrscht, daß sie gewiß selbst diese Forderung unterstützen würden. Wie viel die Autoren unter dem Glücksabenteurerthum der deutschen Verlagslust gelitten haben, zeigt jeder Concurs, der nach der Leipziger Messe ausbricht.

Seit einigen Jahren hat die wohlfeile Nachdruckerei und Uebersetzerei fremder Geistesproducte in Deutschland verhältnißmäßig, eben infolge jener Verträge, abgenommen. Diese Verträge wurden demnach zu einem wahrhaft heilsamen Correctiv der gedankenlosen Buchmacherei, zu einer Infibulation überhandnehmender Productionslust. Mögen uns diese Verträge deshalb erhalten bleiben und auf alle deutsche Staaten ausgedehnt werden! Sie eben sind die nationale Regelung des Princips der kosmopolitischen Weltliteratur. Sie eben sichern der sich in die Fremde begebenden Nationalliteratur das Recht der Heimat und der Nationalität.

Apparat#

Bearbeitung: Christine Haug, München; Ute Schneider, Mainz#

1. Textüberlieferung#

1.1. Handschriften#
1.1.1. Übersicht#

Es sind keine handschriftlichen Überlieferungsträger bekannt.

1.2. Drucke#
J [Anon.; Verf. unges.:] Internationales Autor- und Verlagsrecht. In: Unterhaltungen am häuslichen Herd. Leipzig. 3. F. Bd. 1, Nr. 28, [11. Juli] 1861, S. 557–559. (Rasch *3.61.07.11.2)

2. Textdarbietung#

2.1. Edierter Text#

J. Der Text folgt in Orthographie und Interpunktion unverändert dem Erstdruck. Textsperrungen werden übernommen. Silbentrennstriche (=) werden durch - wiedergegeben. Die Seitenzählung wird mit Klammern [ ] an den betreffenden Stellen in den Text eingefügt.

Die Liste der Texteingriffe nennt die von den Herausgebern berichtigten Druckfehler sowie die Emendationen. Fehlende oder überzählige Spatien im Erstdruck wurden stillschweigend korrigiert.

Die Seiten-/Zeilenangaben im Apparat beziehen sich auf die Druckausgabe des Beitrags im Band: Schriften zum Buchhandel und zur literarischen Praxis. Hg. von Christine Haug u. Ute Schneider. Münster: Oktober Verlag, 2013. (= Gutzkows Werke und Briefe. Abt. IV: Schriften zur Literatur und zum Theater, Bd. 7.)

2.1.1. Texteingriffe#

Die Liste der Eingriffe in der Buchausgabe (GWB IV, Bd.7, S. 275) ist wie folgt zu ergänzen:

35,26 nachdem nach;dem  Satzfehler im Zeilenumbruch: Semikolon ist mit Trennungszeichen der folgenden Zeile vertauscht

35,27 kommt; kommt=  Satzfehler im Zeilenumbruch: Trennungszeichen ist mit Semikolon der vorigen Zeile vertauscht

35,27-28 mittelmäßiger mittelr mäßiger  Satzfehler im Zeilenumbruch: Letter r ist mit Trennungszeichen der folgenden Zeile vertauscht

35,28 Pfizer Pfize=  Satzfehler im Zeilenumbruch: Trennungszeichen ist mit Letter r der vorigen Zeile vertauscht

Errata#

Zur Buchausgabe sind folgende Textkorrekturen zu vermerken:

33,22 Gewinnen, lies: Gewinnen

34,24 Glücks ! lies: Glücks – !

Kommentar#

Der wissenschaftliche Apparat wird hier zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.