[Pressgesetz und Pressefreiheit]#

Metadaten#

Herausgeber
  1. Christine Haug
  2. Ute Schneider
Fassung
1.0
Letzte Bearbeitung
07.2020

Text#

328 [Pressgesetz und Pressefreiheit.]#

* Die Nachricht von einem Preßgesetz, das der König in seinen Grundzügen selbst entworfen hätte, soll kein leeres Gerücht seyn. Ist in ihm in der That von einer literarischen Jury die Rede, so gestehen wir, daß wir uns mit diesem Gedanken nicht vertraut machen können. Der Gelehrte kann über den Gelehrten nur im wissenschaftlichen, nicht im polizeilichen Gebiete richten. Giebt man keine Preßfreiheit, so ist das beste Preßgesetz immer noch – eine liberale Instruktion der Censoren.

Apparat#

Bearbeitung: Christine Haug, München; Ute Schneider, Mainz#

1. Textüberlieferung#

1.1. Handschriften#
1.1.1. Übersicht#

Es sind keine handschriftlichen Überlieferungsträger bekannt.

1.2. Drucke#
J [Anon.:] Notizen aus Berlin. In: Telegraph für Deutschland. Hamburg. Nr. 82, [21.] Mai 1841, S. 328. (Rasch 3.41.05.21).

2. Textdarbietung#

2.1. Edierter Text#

J. Der Text folgt in Orthographie und Interpunktion unverändert dem Erstdruck. Textsperrungen werden übernommen. Silbentrennstriche (=) werden durch - wiedergegeben. Die Seitenzählung wird mit Klammern [ ] an den betreffenden Stellen in den Text eingefügt. Fehlende oder überzählige Spatien im Erstdruck wurden stillschweigend korrigiert.

Die Seiten-/Zeilenangaben im Apparat beziehen sich auf die Druckausgabe des Beitrags im Band: Schriften zum Buchhandel und zur literarischen Praxis. Hg. von Christine Haug u. Ute Schneider. Münster: Oktober Verlag, 2013. (= Gutzkows Werke und Briefe. Abt. IV: Schriften zur Literatur und zum Theater, Bd. 7.)

Errata#

Zur Buchausgabe (GWB IV, Bd. 7) sind folgende Textkorrekturen zu vermerken:

71,4 sein lies: seyn

71,5-6 anfreunden lies: vertraut machen

Kommentierung#

Der wissenschaftliche Apparat wird hier zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.