Ueber Preisherabsetzungen im Buchhandel.#

Metadaten#

Herausgeber
  1. Christine Haug
  2. Ute Schneider
Fassung
1.0
Letzte Bearbeitung
07.2020

Text#

1553 Ueber Preisherabsetzungen im Buchhandel.#

Der Buchhändler Hoff in Mannheim verlegte vor einigen Jahren von dem talentvollen Schauspieler und gewandten Schriftsteller Jerrmann eine Streitschrift, die ihm durch persönliche Begegnisse abgenöthigt wurde. Kürzlich erzürnten sich aus Ursachen, die nicht hierhergehören, Verfasser und Verleger und der letzte rächte sich an jenem dadurch, daß er die erwähnte Brochüre für 3 Kreuzer öffentlich ausbot und bei zwei Exemplaren, die der Käufer nehmen wolle, sogar für 2 Kreuzer. Herr O. Wigand in Leipzig, ein sonst sehr achtbarer und um die Deutsche Literatur wahrhaft verdienter Mann, verlegte vor einigen Jahren ein Werk von J. Jacoby, das er kürzlich, um diesen Apostaten früherer Überzeugungen lächerlich zu machen, auf 8 Groschen im Preise herab setzte. Wie hier aus persönlichen Motiven, so setzen eine Unzahl anderer Buchhändler aus finanziellen Rücksichten ihren Verlag auf die niedrigsten Preise herab, verkaufen ihn parthienweise und ergreifen alle diese ihrem Interesse zusagenden Maaßregeln ohne Rücksprache mit den Autoren, deren beleidigtes Ehrgefühl sie weniger kümmert, als ihre erschöpfte Casse. Das Unwesen der Preisherabsetzung greift seit einiger Zeit so um sich, daß die Literatur ihm nicht länger gleichgültig zusehen darf, sondern offen und frei ihre Entrüstung über diese Entheiligung der Autorrechte aussprechen muß.

Jedes neue Cirkulär, jede neue Nummer des Buchhändlerbörsenblatts bringt neue Preisherabsetzungen. Kein Autor ist mehr sicher, über Nacht von seinem Verleger gedemüthigt zu werden. 1554 Solide, consequente Verleger sehen dem Treiben mit Verachtung, aber auch mit Besorgniß zu. Was soll aus dem materiellen Werth alter Büchervorräthe und neuer Verlagsartikel werden, wenn der Schwindelgeist muthwillig an seiner Grundlage, dem festen Preise, rüttelt, wenn die Bücher in den Augen des Publikums ihren so lange gehabten Werth plötzlich verlieren und die Käufer sich gewöhnen, den ersten Preis eines neu erscheinenden Werkes für einen Schreckschuß zu halten, dem bald die Ermäßigung als Nothschuß folgen werde! Die Besorgniß ist keine eingebildete. Jene Handlungen, welche gewohnt sind, für Leihbibliotheken zu verlegen und sich neuerdings in die Aufstellung von Parthiepreisen eingelassen haben, werden an dem Absatz ihrer neuen Romane und Unterhaltungsschriften empfindlich die übeln Folgen des verlornen Vertrauens spüren. Viele ihrer alten Kunden werden warten, bis die Novitäten veraltet sind und sich dann mit ihnen versorgen; denn nicht jede Leseanstalt ist in der Nothwendigkeit, sich jede neue Erscheinung alsobald anschaffen zu müssen.

So nehmen sich die verderblichen Folgen des momentanen Gewinnes der Preisherabsetzungen von ihrer merkantilischen Seite aus. Eine andre Gestalt bekommen sie aber noch von der literarischen Seite her. Die Literatur muß auf das Entschiedenste gegen das Verfahren jener Buchhändler protestiren. Herr Hoff hat an Herrn Jerrmann sich eine Injurie erlaubt und selbst Herr Wigand möchte nicht zu rechtfertigen seyn, wenn auch mit dem Unterschiede, daß sein Verfahren gegen einen allgemein discreditirten Autor gerichtet ist, dessen Glück oder Unglück keine Theilnahme findet. Ebenso ungerecht verfahren jene Carl Hoffmann in Stuttgart und die zahllose Menge andrer Verleger, welche, ohne Rücksprache mit den betreffenden Autoren zu nehmen, deren Werke willkürlich im Preise herabsetzen. Es ist die Aufgabe einer neu zu begründenden Entwicklung des geistigen Eigenthumsrechtes, diese Ungerechtigkeit zu beweisen und wir können nicht umhin, bei dieser Gelegenheit Herrn Hitzig, der ähnliche Untersuchungen in den Kreis seines Nachdenkens zu ziehen pflegt, öffentlich aufzufordern, auch diese Frage 1555 der Preisherabsetzungen bei einer Definition des geistigen Eigenthumsrechtes in Erwägung zu ziehen.

Die Buchhändler berufen sich darauf, daß sie die vom Autor erstandene Auflage eine ihnen zugehörige Waare nennen, mit der sie machen dürften, was sie wollen. Sie behaupten, es läge wenig Unterschied zwischen einem Ballen unverkauft lagernder Exemplare eines Buches und einem verschossenen Reste Kattunwaaren, den man, um aufzuräumen, zu beispiellos billigen Preisen losschlägt. In Berlin nennen das die Lords vom Mühlendamm Ausverkauf. Gegen keinen Ausdruck sollte man aber in literarisch-merkantilischen Dingen spröder seyn, als gegen den, daß Bücher eine Waare sind. Wird in dem Verlagsrecht des Buchhändlers nichts gesehen, als eine Anhäufung contraktlich bestimmter Abzüge eines Werkes, nichts, als der numerische Umfang einer Auflage, so möchte es schwer halten, von solchen Begriffen aus auch die Unrechtmäßigkeit des Nachdrucks zu deduziren, der grade von dem materiellen Begriff der Waare her seyn vermeintliches und von vielen Staatsmännern und Juristen ihm keineswegs bestrittenes Recht leitet. Wird der Begriff des Autor- und Verlagsrechtes nicht höher gefaßt, so ist den Beweisführungen für die Rechtmäßigkeit des Nachdrucks Thür und Thor geöffnet.

Das Ursprüngliche und Hauptsächliche in den hier einschlagenden Begriffsbestimmungen bleibt immer das heilige Autorrecht. Aus seiner umfassenden Definition nur darf alles Übrige, was sich im Buchhandel für Rechtens ausgiebt, hergeleitet werden. Das Urrecht des Autors hört beim Verlage, bei der Cession einer Auflage an den Buchhändler, nicht auf. Immerdar ist der Autor moralisch an seinem Werke berechtigt und der Verleger ihm moralisch verpflichtet. Die Übereinkunft des in Verlaggebens, mag sie nun schriftlich oder mündlich erfolgen, schließt niemals aus, daß Ehre, guter Name, Schriftstellername an dem Verlagsartikel die erste Vorhand haben. Die Art und Weise, wie der Verleger das erstandene Werk zurichtet, es drucken und verbreiten läßt, der Preis, der anfänglich dafür genommen wird; das sind die ursprünglichen Garantien, 1556 die gleich anfangs dem Autor von moralischer Bedeutung für sein Werk sind und niemals aufhören, es zu seyn. Kein Autor würde eine Schrift verkaufen, wenn ihm die Absicht, die der Verleger damit hat, zweideutig schiene. Von dem Hungerleider, der nur das Honorar, nicht seine Ehre im Auge hat, kann in einer wissenschaftlichen Begriffsbestimmung nicht die Rede seyn. Das Prinzip ist auf das gebaut, was edel ist, und kein Autor sollte so unedel seyn, in dem Grade die Liebe zu seinem Werke zu verlieren, daß es ihm gleichgültig wird, ob der Verleger das erstandene Manuscript druckt oder liegen läßt oder Fidibus daraus macht oder es auf Löschpapier druckt oder heute für einen Thaler, morgen für einen Groschen verkauft. Die Buchhändler in Deutschland bilden sich freilich fast alle ein, daß sie mit einem Manuscript, das sie kauften, machen können, was sie wollen z. B. daß sie es gar nicht zu drucken brauchen! Sie betrachten die moralische Existenz eines Werkes als ganz von ihrer Laune und ihrem dafür bezahlten Honorar abhängig und werden unter Andern erstaunen, wie man darauf kommen könne, ihnen das Recht, Bücher im Preise herabzusetzen, streitig zu machen. Freilich unsre in diesem Punkt so mangelhaften Gesetzgebungen hindern sie nicht; aber wir sind jetzt soweit gekommen, daß in sie die tieferen Begriffe vom literarischen Eigenthumsrechte werden aufgenommen werden, Begriffe, die an dem Werk eines Autors eine ausgetragene freie moralische Persönlichkeit sehen, die nicht anders verletzt werden darf, als durch die Chancen der Kritik.

Jedes Werk, und wär’ es das trivialste, trägt in sich dem Prinzipe nach die Möglichkeit unendlicher Auflage. Die Zahl von Exemplaren, die ich dem Verleger der ersten gestatte, ist allerdings sein Eigenthum, doch nur bis soweit, als die Benutzung dieses Eigenthums nicht das wieder eintretende und nie erlöschende freie, moralische Urrecht des Autors stört. Zum Urrecht des Autors gehört die Möglichkeit unendlicher Auflage. Wird ihm diese nicht verkürzt, wenn der Verleger der ersten Auflage eines Werkes sie im Preise herabsetzt und dadurch ein Urtheil über den Absatz ausspricht, der eine zweite Auflage un-1557möglich macht? Herr Hoffmann in Stuttgart verschleuderte die letzten Exemplare, die er von Rottecks Weltgeschichte liegen hatte. Zufällig ist er es selbst, der jetzt eine neue Auflage dieses Buches bringt. Wär’ er es nicht gewesen, hätte ein Anderer sich unbefangen an eine Unternehmung wagen können, die Herr Hoffmann durch seine Vertrödelungen schon beim Publikum anrüchig gemacht hatte? Hier war das Autorrecht so empfindlich verletzt, daß Herr Hoffmann bei einer bessern literarischen Rechtsverfassung, die wir gewiß bekommen werden, der Strafe der Gesetze hätte verfallen müssen. Die Preisherabsetzer sagen: Die Auflage ist unser; wir können damit machen, was wir wollen! Ja, ihr könnt es; aber unter den Verpflichtungen, unter denen ihr den Verlag übernahmt und die dem Autor eine dauernde Garantie eures ehrlichen Fideikommisses bleiben, eine Garantie, daß ihr seinen Namen nicht muthwillig verschleudern, einen Ruf nicht wie unreines Wasser auf die Straße gießen werdet! Die Auflage ist in Allem euer, was nicht auf das Autorrecht, auf die ferneren immer als möglich anzunehmenden Auflagen reagirt! Sonst könntet ihr eure lagernden Exemplare ja sogar als Maculatur verkaufen, für Friseure als Papilloten, für Krämer als Dütenpapier, sey’s nun, daß ihrs aus Noth oder aus Malice thut!

Das Unglück der Deutschen Literatur und ihrer Rechtsverfassung ist das Übergewicht, welches in ihr die Buchhändler über die Schriftsteller haben. Es wird, der Meßkatalog zeigt es, mehr Literatur von den Buchhändlern als den Schriftstellern gemacht. Die Buchhändler haben in Deutschland aufgehört, Mandatare der Literatur zu seyn; sie produziren mehr Literatur, als Bedürfniß und Kraft dafür da ist. Wäre der Verlagshandel nur das Echo der literarischen Thätigkeit, er würde nicht nur die Literatur nicht, sondern sich selbst nicht mehr untergraben. So aber, wie es bisher war, steigert der Verlagshandel in Deutschland die Masse der Literatur auf eine schwindelnde Höhe, die das Bessere nicht aufkommen läßt, und setzt auf der andern Seite seine eigne Würde herab und benimmt sich die Möglichkeit seines bessern Gewinnes, eben durch solche Manöver, wie sie 1558 jetzt im Buchhandel an der Tagesordnung sind. Möglich, daß diese Preisherabsetzungen das Gute haben, den Buchhandel über sich aufzuklären und die Vorräthe willkürlich hervorgerufener Produktionen aufzuräumen, so daß endlich Platz und Raum dem in der Literatur organisch Nothwendigen offen wird. Es muß ein besseres Gleichgewicht der beiden Faktoren des literarischen Lebens, der Buchhändler und der Schriftsteller, eintreten, damit jene endlich aufhören, mehr zu produziren, als diese den Trieb und das Publikum das Bedürfniß hat.

Apparat#

Bearbeitung: Christine Haug, München; Ute Schneider, Mainz#

1. Textüberlieferung#

1.1. Handschriften#
1.1.1. Übersicht#

Es sind keine handschriftlichen Überlieferungsträger bekannt.

1.2. Drucke#

Die Ausgabe des „Telegraph für Deutschland“ vom 7. Dezember 1838, in der Gutzkows Beitrag Ueber Preisherabsetzungen im Buchhandel erschien, wurde als ‚Probeblatt‛ in einer Auflage von mehreren tausend Exemplaren gratis verteilt, so dass der Artikel mit seinem Angriff auf den Mannheimer Buchhändler Heinrich Hoff besondere Reichweite erlangte.

Bei der Aufnahme in den zweiten Band der Vermischten Schriften (1842) kürzte Gutzkow den Text um die brisanten Stellen, aus denen sich ein öffentlich ausgetragener Streit entwickelt hatte.

J [Karl] G[utzkow]: Ueber Preisherabsetzungen im Buchhandel. In: Telegraph für Deutschland. Hamburg. Nr. 195, [7.] Dezember 1838, S. 1553-1558. (Rasch 3.38.12.07)
J [Karl] G[utzkow]: Ueber Preisherabsetzungen im Buchhandel. In: Telegraph für Deutschland. Hamburg. Nr. 195, [7.] Dezember 1838, S. 1553-1558. (Rasch 3.38.12.07)
E Ueber Preisherabsetzungen im Buchhandel. In: Karl Gutzkow: Vermischte Schriften. Bd. 2: Vermittelungen. Kritiken und Charakteristiken. Leipzig: J. J. Weber, 1842. S. 3-9. (Rasch 2.23.2.1.1)

2. Textdarbietung#

2.1. Edierter Text#

J. Der Text folgt in Orthographie und Interpunktion unverändert dem Erstdruck. Textsperrungen werden übernommen. Silbentrennstriche (=) werden durch - wiedergegeben. Die Seitenzählung wird mit Klammern [ ] an den betreffenden Stellen in den Text eingefügt. Fehlende oder überzählige Spatien im Erstdruck wurden stillschweigend korrigiert.

Die Seiten-/Zeilenangaben im Apparat beziehen sich auf die Druckausgabe des Beitrags im Band: Schriften zum Buchhandel und zur literarischen Praxis. Hg. von Christine Haug u. Ute Schneider. Münster: Oktober Verlag, 2013. (= Gutzkows Werke und Briefe. Abt. IV: Schriften zur Literatur und zum Theater, Bd. 7.)

Errata#

Zur Buchausgabe (GWB IV, Bd. 7) ist folgende Textkorrektur zu vermerken:

157,15 Ausstellung lies: Aufstellung

2.2. Lesarten und Varianten#

Für die Aufnahme des Textes in E strich Gutzkow die folgenden Passagen: 156,10-31 (Der Buchhändler Hoff in Mannheim [...] ihre Entrüstung über diese Entheiligung der Autorrechte aussprechen muß), 157,25-34 (Die Literatur muß auf das Entschiedenste gegen das Verfahren jener Buchhändler protestiren [...] willkürlich im Preise herabsetzen), 158,14-15 (In Berlin nennen das die Lords vom Mühlendamm Ausverkauf). Damit wurden dem Text seine polemischen Elemente genommen, und profiliert wurde stattdessen die Grundaussage, dass ein Autor das ,moralische‛ Recht an seinen Arbeiten nicht verliere, auch nachdem er sie in Verlag gegeben habe. Gutzkow nahm keine weiteren Überarbeitungen vor. An Abweichungen zwischen J und E sind allein geringfügige orthographische Varianten festzustellen: seyn J / sein E, Großbuchstabe Ü als ‚Ü‛ in J, / ‚Ue‛ in E.

5. Rezeption#

5.1. Dokumente zur Rezeptionsgeschichte#

1. Heinrich Hoff: Wie Herr Gutzkow über Preisherabsetzungen im Buchhandel faselt. In: Zeitung für die elegante Welt. Leipzig. [Beiblatt:] Intelligenzblatt der Zeitung für die elegante Welt. Nr. 1, 26. Januar 1839, [S. 1-2]. (Rasch 9/2.39.01.26)

2. 135.: Schriftsteller und Verleger. In: Blätter für literarische Unterhaltung. Leipzig. Nr. 36, 5. Februar 1839, S. 145-146; Nr. 37, 6. Februar 1839, S. 149-150. (Rasch 9/2.39.02.05)

3. K[arl] G[utzkow]: Abfertigung des Buchhändlers Hoff, Wohlgeboren. In: Telegraph für Deutschland. Hamburg. Nr. 26, [13.] Februar 1839, S. 201-201. (Rasch 3.39.02.13)

4. Heinrich Hoff: Karl Gutzkow und die Gutzkowgraphie. Ein gemüthliches Literaturbild [...], als Antwort auf die Abfertigung des Buchhändlers Hoff Wohlgeboren, von Karl Gutzkow. Mannheim: Hoff, 1839. (Rasch 9/2.39.03.06) - Diese Publikation druckte Gutzkows Artikel Ueber Preisherabsetzungen im Buchhandel auf S. 15-37 und 77-78 unvollständig ab. Sie war mit Glossen des Verfassers Hoff versehen. Erschien um den 6. März 1839.

5. [Anon.:] Kleine Chronik [Gutzkows Anmerkung zu dem Beitrag in den „Blättern für literarische Unterhaltung“, Dokument Nr. 5.1.2]. In: Telegraph für Deutschland. Hamburg. Nr. 40, [9.] März 1839, S. 318-319. (Rasch 3.39.03.09)

6. Ed. Jerrmann: Wie der Buchhändler Heinrich Hoff in Mannheim denkt, handelt und - für sich schreiben läßt. In: Zeitung für die elegante Welt. Leipzig. [Beiblatt:] Intelligenzblatt der Zeitung für die elegante Welt. Nr. 3, 9. März 1839, [S. 1-2]. (Rasch 9/2.39.03.09)

7. [Anon.:] Literarische Notizen. Frankfurt. [Über Hoffs „Gutzkow und die Gutzkowgraphie“.] In: Staats und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheiischen Correspondenten. Hamburg. Nr. 68, 21. März 1839, [S. 5-6]. (Rasch 9/2.39.03.21)

8. Dr. Karl Gutzkow, Hamburg, den 18. März 1839: Erklärung gegen das Libell des Buchhändlers Hoff. In: Leipziger Allgemeine Zeitung. Nr. 82, 23. März 1839, S. 928. (Rasch 3.39.03.23.1)

9. Heinrich Hoff: Das Manifest des Schauspielers Jerrmann in Nr. 3 des Intelligenzblattes der Ztg. f. d. Elegante Welt... In: Zeitung für die elegante Welt. Leipzig. [Beiblatt:] Intelligenzblatt der Zeitung für die elegante Welt. Nr. 4, 30. März 1839, [S. 1]. (Rasch 9/2.39.03.30)

10. Ein Wort in Sachen des Dr. K. Gutzkow gegen den Buchhändler Heinrich Hoff in Mannheim von A. v. Crz. In: Die Eisenbahn. Leipzig. Nr. 46, 18. April 1839, S. 449-452. (Rasch 9/2.39.04.18.1)

11. Heinrich Hoff, Mannheim, den 7. April 1839: Karl Gutzkow betreffend. In: Leipziger Allgemeine Zeitung. Nr. 113, 23. April 1839, S. 1296. (Rasch 9/2.39.04.23)

12. [Anon.:] Correspondenz. Aus Frankfurt a. M. [Darin über die Broschüre Hoffs gegen Gutzkow.] In: Zeitung für die elegante Welt. Leipzig. Nr. 80, 25. April 1839, S. 320; Nr. 81, 26. April 1839, S. 323. (Rasch 9/2.39.04.25)

13. [Anon.:] Zeitung. Die Broschüre des Buchhändlers Hoff in Mannheim. In: Mitternachtzeitung für gebildete Leser. Braunschweig. Nr. 72, 3. Mai 1839, S. 574. (Rasch 9/2.39.05.03)

14. St***.: Xenien. [Zum Streit Gutzkows mit Hoff.] In: Mitternachtzeitung für gebildete Leser. Braunschweig. Nr. 106, 2. Juli 1839, S. 848. (Rasch 9/2.39.07.02)

6. Kommentierung#

6.1. Globalkommentar#

Der Text gehört zu den literaturpolitischen Auseinandersetzungen, in die sich Gutzkow mit seinen Zeitschriftenbeiträgen einmischte bzw. die er durch sie auslöste. 1838 nahm er den Streit zwischen dem angesehenen Schauspieler Eduard Jerrmann und dem Verleger Heinrich Hoff zum Anlass, die von den Verlagsbuchhändlern praktizierte Buchpreispolitik anzuprangern. Gutzkow trat für eine internationale Urheberrechtsregelung ein, die die Autoren nicht nur vor nicht autorisierten Übersetzungen, sondern auch vor willkürlichen Preisreduzierungen schützen und das herkömmliche Verlagsrecht, das die vollständige Abtretung der Autorenrechte an den Verleger gegen eine entsprechende Honorierung vorsah, ablösen sollte. Den publizistischen Schlagabtausch zwischen Jerrmann und Hoff und die damit verbundene Verschleuderungsaktion Hoffs, die Gutzkow als symptomatisch für die im Buchhandel vorherrschende Auffassung vom literarischen Werk als bloßer kaufmännischer Ware erschien, nahm Gutzkow zum Anstoß für eine öffentliche Diskussion über die Buchpreispolitik.

Der Beitrag Ueber Preisherabsetzungen im Buchhandel ist Teil von Gutzkows Ende der 1830er Jahre zugespitzter Kampagne gegen das spekulative Verlagswesen (vgl. auch → Die Deutschen Uebersetzungsfabriken). Seine Hauptkritik zielte darauf, dass dem am Profit interessierten Verleger die Oberhand gegenüber dem Werk-Produzenten gegeben sei. 1854 setzte er diese Kampagne in den „Unterhaltungen am häuslichen Herd“ vehement fort: Das Kaufen von Büchern, Der deutsche Gänsekiel, Unsere Bücherfabrikation.

Zum Hintergrund des Streits zwischen Jerrmann und Hoff: Im Frühjahr 1834 gastierte der Schauspieler in Köln und wies das Angebot des Theaterkritikers F. A. Arnold, gegen Schmiergeld eine lobende Theaterkritik zu schreiben, ab. Die Bestechung von Kritikern, bei der allerdings die Initiative meist von den Schauspielern ausging, war in dieser Zeit eine durchaus gängige Praxis, zu der sich auch Gutzkow äußerte (→ Soll sich die Theaterkritik bestechen lassen?). Arnold rächte sich mit einer abwertenden Kritik von Jerrmanns Leistung in der „Leipziger Allgemeinen Zeitung“ sowie in der Kölner Lokalpresse. Diese Auseinandersetzung zwischen Schauspieler und Kritiker kulminierte in einer publizistischen Debatte, in deren Verlauf Jerrmann 1836 bei Hoff eine Streitschrift veröffentlichte: „Reue und Bekenntnisse von Ed. Jerrmann. Ein Carnevals-Schreiben an den Ex-Companie-Chirurg des Welt- und Staatsboten und Champion des Kölner Carnevals Herrn Dr. B. Rave“; dies als Erwiderung auf einen Beitrag des Kölner Kritikers Bernhard Rave. Der Konflikt weitete sich auf das Verhältnis zwischen Hoff und Jerrmann aus, als in einer von Hoff verlegten Lokalzeitung die abwertende Rezension wiederabdruckt wurde. Hoff rächte sich für einen beleidigenden Brief Jerrmanns mit der Verschleuderung von dessen Broschüre: So reduzierte er den Preis von 36 Kreuzern auf 1 Kreuzer, versprach Abnehmern von wenigstens drei Exemplaren weitere Freistücke und setzte durch dieses Verfahren an einem Vormittag über 600 Exemplare zum Schaden des Autors ab.

Stellenerläuterungen#