[Fleischer und Cotta.]#

Metadaten#

Herausgeber
  1. Christine Haug
  2. Ute Schneider
Fassung
1.0
Letzte Bearbeitung
08.2020

Text#

229 [Fleischer und Cotta.]#

Immer siegreicher treten die Gründe für die Mündlichkeit des Rechtsverfahrens gegen das schriftliche hervor. In Stuttgart haben die Buchhändler unter sich angefangen, eine Jury mit richterlicher Competenz und Entscheidungskraft einzuführen. Bezeichnend aber ist es, daß es ein Kochbuch war, für dessen rechtlichen Schutz die neue Institution zum ersten Male in Wirkung trat. – Bekanntlich hat der Buchhändler Cotta dem Buchhändler Fleischer verweigert, seine geschäftlichen Ankündigungen in die Allg. Zeitung aufzunehmen. Dr. Schellwitz hat das über diesen Gewaltakt allgemein entstandene Murren zu beschwichtigen gesucht und ihn für erlaubt erklärt. Dr. Schellwitz ist der Geschäftsanwalt der Cotta’schen Buchhandlung. Seine Vertheidigung der Cotta’schen Gehässigkeit widerlegt sich also dadurch von selbst. Etwas Anderes aber ist es, wenn wir in der Preßzeitung Folgendes lesen:

Wer Arges thut, der hasset das Licht. Die Verkaufsanzeigen folgender Schriften über die Jesuiten: Briefe über den gefährlichen Einfluß der Jesuiten auf die Erziehung und den öffentlichen Unterricht in höhern Lehranstalten, von Heinrich Escher, Professor und Erziehungsrath, 1814 und 1819; die Marianischen Brüderschaften der Herrnhuter, von demselben, 1822; die Jesuiten im Verhältniß zu Kirche und Staat, 1819, sind neuerdings von der Redaction der Luzerner Staatszeitung verweigert worden, und es erweis’t sich dadurch, daß auch diese von der Ansicht ausgeht, daß eine Redaktion keine Verbindlichkeit zur Aufnahme von Inseraten habe.“

Hier ist das Verhältniß völlig verschieden. Das Luzerner Blatt ist anerkanntermaßen eine Jesuitenzeitung, die sich trotz der schweizerischen Preßfreiheit doch gleichsam selbst eine Censur setzt und die genannten Bücher aus Tendenzgrundsätzen nicht befördert. Die von Fleischer zur Ankündigung gebrachten Bücher hatten aber mit der Tendenz der A. A. Zeitung nichts zu schaffen, kümmerten sich nicht darum, ob sie jesuitische oder nichtjesuitische Grundsätze vertheidigt, konnten mithin also das Gewissen des Herrn von Cotta keinesweges belasten. Es wäre der Preßzeitung und ihres anerkannten Freimuthes nicht würdig, wenn sie in dieser von einem Privatmann gegen einen andern Privatmann rächerisch geübten Unbill jene Grundsätze des Rechtes und der Billigkeit zurückwiese, von welchen sie doch sonst in allen ähnlichen Conflikten von Hülflosigkeit und tyrannischer Gewalt beseelt ist.

Apparat#

Bearbeitung: Christine Haug, München; Ute Schneider, Mainz#

1. Textüberlieferung#

1.1. Handschriften#
1.1.1. Übersicht#

Es sind keine handschriftlichen Überlieferungsträger bekannt.

1.2. Drucke#

Gutzkow hatte sich im „Telegraph für Deutschland“ bereits in einer Miszelle vom Oktober 1842 zum → Konflikt zwischen den Verlegern Friedrich Fleischer und Baron von Cotta geäußert.

J [Anon.:] Preßfragen. In: Telegraph für Deutschland. Hamburg. Nr. 58, [10.] April 1843, S. 229. (Rasch 3.43.04.10.1)

2. Textdarbietung#

2.1. Edierter Text#

J. Der Text folgt in Orthographie und Interpunktion unverändert dem Erstdruck. Textsperrungen werden übernommen. Silbentrennstriche (=) werden durch - wiedergegeben. Die Seitenzählung wird mit Klammern [ ] an den betreffenden Stellen in den Text eingefügt. Fehlende oder überzählige Spatien im Erstdruck wurden stillschweigend korrigiert.

Die Seiten-/Zeilenangaben im Apparat beziehen sich auf die Druckausgabe des Beitrags im Band: Schriften zum Buchhandel und zur literarischen Praxis. Hg. von Christine Haug u. Ute Schneider. Münster: Oktober Verlag, 2013. (= Gutzkows Werke und Briefe. Abt. IV: Schriften zur Literatur und zum Theater, Bd. 7.)

Errata#

Zur Buchausgabe (GWB IV, Bd. 7) ist folgende Textkorrektur zu vermerken:

90,23 Die Kursivierung des Wortes „Erziehung“ war irrtümlich erfolgt.

Kommentierung#

Der wissenschaftliche Apparat wird hier zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.