Soziale Frage#

Metadaten#

Autor
  1. Martina Lauster
Fassung
1.0
Letzte Bearbeitung
01.2007

Text#

Soziale Frage#

im 19. Jahrhundert oft auch als 'Arbeiterfrage' bezeichnet: Begriff für das ungelöste Problem der materiellen und politischen Teilhabe von Industriearbeitern an der bürgerlichen Gesellschaft.

Allgemeines #

Aus Meyer, Bd. 1, S. 675:

"Die A[rbeiterfrage], die sogen. soziale Frage, hat zu ihrem Gegenstande die Lage der von Unternehmern namentlich in den großen Unternehmungen beschäftigten Lohnarbeiter in ökonomischer, moralischer, sozialer und politischer Hinsicht. Da der Lohnarbeiterstand erst um die Wende des 18. Jahrh. seit der Erfindung der Maschinen und dem Aufkommen der Fabrikindustrie seine Ausbildung erfahren hat, so ist die A[rbeiterfrage] auch erst seit dieser Zeit in Fluß gekommen. Soziale Bewegungen hat es schon im Altertum gegeben, eine A[rbeiterfrage] im obigen Sinne gibt es erst in der neuesten Zeit. Zwar hatten schon die Hausindustrien und die wenigen größern Manufakturen (Fabriken) vor dem 19. Jahrh. abhängige, nur auf Lohn gestellte Arbeiter gekannt, allein da ihre Zahl gering und die Löhne meist hoch waren, so traten Mißstände nicht hervor. Dagegen entstand mit der Ausbreitung der Fabrikindustrie eine neue Arbeiterklasse. In der Fabrik konnten auch Kinder, jugendliche und weibliche Personen Verwendung finden; gleichzeitig nahm die Zahl der Arbeiter derart zu, daß ein Selbständigwerden nahezu ausgeschlossen war, zumal die neue Form des Industriebetriebes immer mehr Kapital erforderte. Zwar waren die Arbeiter persönlich frei, das Arbeitsverhältnis beruhte auf einem juristisch völlig freien Vertrag, aber den rechtlichen Verhältnissen entsprachen die tatsächlichen keineswegs. Denn die wirtschaftliche Überlegenheit der Unternehmer führte im Verein mit dem Verbote der Arbeiterkoalitionen zur tatsächlichen Abhängigkeit und zur Ausnutzung der Arbeiter durch zu lange Arbeitszeit, übermäßige Verwendung von Kindern und weiblichen Personen und schlechte Löhne. Dabei wurden auch die einfachsten Vorkehrungen gegen die aus der Fabrikarbeit fließenden Gefahren für Leben, Gesundheit, Sittlichkeit etc. der Arbeiter unterlassen. Naturgemäß traten diese Übelstände am frühesten und heftigsten in dem Lande hervor, das in der industriellen Entwickelung alle andern übertraf, in England. Hier entstand zuerst eine A[rbeiterfrage], als deren Inhalt zunächst der Schutz der Fabrikarbeiter, insbes. der Kinder und weiblichen Personen, erschien. Seit den 30er Jahren des 19. Jahrh., namentlich seit der Parlamentsreform von 1832 und der Chartistenbewegung [...], verschwanden diese Forderungen nicht mehr aus der Diskussion und wurden auch trotz des Widerstandes des Fabrikantentums und der herrschenden Manchesterdoktrin in einer Reihe von Fabrikgesetzen durchgeführt. Die A[rbeiterfrage] hat mit der Ausbreitung der Fabrikindustrie in Frankreich, Deutschland und andern Staaten auch diese ergriffen. Zugleich ist sie, vor allem unter dem Einfluß des Sozialismus, aus einer Frage der Fabrikarbeiter zu einer alle Lohnarbeiter und von einer wesentlich wirtschaftlichen zu einer die gesamte wirtschaftliche, soziale, moralische und politische Lage der Arbeiter umfassenden Frage geworden. Für ihre richtige historische Würdigung ist aber zu beachten, daß, wenn auch die Mehrzahl von Übelständen erst im letzten Jahrhundert mit der Fabrikindustrie und der Maschinenbenutzung, dem Großbetrieb und der Arbeitsfreiheit entstanden ist, das große Problem doch dadurch besonders in die Erscheinung trat, daß man sich heute in Staat und Gesellschaft für die Verbesserung des Loses der arbeitenden Klassen viel höhere Aufgaben stellt als früher.

In der Beurteilung der A[rbeiterfrage] und in der Stellung zu ihr gehen in der Gegenwart die Meinungen sehr auseinander. Es lassen sich jedoch drei Hauptrichtungen unterscheiden. Die erste, die individualistische oder manchesterliche, sieht die Übelstände, soweit sie diese zugibt, als etwas mit der modernen Entwickelung notwendig Verbundenes an, führt sie teilweise auf die Schuld der Arbeiter selbst zurück und will jedenfalls von einem Eingreifen des Staates nichts wissen, indem sie annimmt, daß ein Eingreifen des Staates wieder nach andern Richtungen hin Nachteile mit sich bringen müsse. Die zweite, die sozialistische, behauptet, daß die vorhandenen Übelstände, weil auf dem Gegensatz von Kapital und Arbeit beruhend, ohne Beseitigung der kapitalistischen Produktionsmethode nicht beseitigt werden könnten; sie empfiehlt deshalb eine Aufhebung des bestehenden Eigentums an den Produktionsmitteln, Regelung der gesamten Produktion und Verteilung des Ertrags durch die Gesellschaft [...]. Die dritte, die sozialreformatorische Richtung, gibt das Vorhandensein von Übelständen zu und hält ein Eingreifen des Staates zu ihrer Beseitigung für notwendig und berechtigt, will jedoch die Reformen auf dem Boden der bestehenden Wirtschaftsordnung, also unter Wahrung des Privateigentums und des freien Arbeitsvertrags, und unter Mitwirkung der arbeitenden Klassen selbst durchführen. Diese letztere Richtung, die zuerst vom Verein für Sozialpolitik [...] vertreten wurde, hat je länger je mehr in den Parlamenten Eingang gefunden und die Gesetzgebung der letzten Jahrzehnte mächtig beeinflußt."

Gutzkow und die "soziale Frage"

Quellen

Forschungsliteratur (Auswahl)

Zitat- und Belegstellen

(Martina Lauster, Exeter)