[Konflikt zwischen den Verlegern Friedrich Fleischer und Baron von Cotta.]
Auszug
* Das Leipziger Buchhändlerbörsenblatt bringt die Erzählung einer ganz merkwürdigen Verhandlung zwischen den beiden Buchhändlern Friedrich Fleischer und Baron von Cotta . Dafür, daß Fleischer ein Buch mit scharfen Invektiven gegen die Allgemeine Zeitung verlegte, erklärt Herr von Cotta, bräche er jede Verbindung mit ihm ab und würde nicht mehr gestatten, daß Fleischer irgend ein Buch seines Verlags in der Allgemeinen Zeitung ankündigte. Es ist wohl keinem Zweifel unterworfen, daß das bairische Ministerium das Recht hat, Herrn von Cotta für diese Weigerung die Erlaubniß zur fernern Herausgabe der Allgemeinen Zeitung zu versagen. Jede Zeitung, die bezahlte Annoncen aufnimmt, ist verpflichtet, jedwedem öffentlichen und von der Censur zugelassenen Geschäfte und Auftrage zu dienen. Eine Zeitung, die aus Rancüne sich ihrer Bestimmung entzieht, verwirkt ihr Privilegium. Lange ist uns in der Buchhändlerwelt keine so eigenmächtige und das Gefühl jedes Billigdenkenden kränkende Handlungsweise, wie jene des Herrn von Cotta, vorgekommen.